Schwerpunkt: Inklusion in der WfbM

Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Ein Ziel der Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist es den behinderten Menschen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Dies erfolgt durch geeignete individuelle Maßnahmen, Entwicklung individueller Förderpläne, Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika, über Vermittlungsprogramme sowie die Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen.

INKLUSION Außenarbeitsplätze / ausgelagerte Arbeitsplätze

Um Werkstattbeschäftigten den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt anzubahnen oder inklusivere Beschäftigungsformen unter dem Dach der WfbM und ihren Unterstützungsmöglichkeiten zu ermöglichen, bieten die Werkstätten ihren Beschäftigten zunehmend Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Räumlichkeiten der Werkstatt an. Auf „ausgelagerten Arbeitsplätze“ oder auf „betriebsintegrierten Arbeitsplätzen“ arbeiten die Beschäftigten in den Räumlichkeiten eines Betriebs des ersten Arbeitsmarktes, bleiben aber weiterhin Beschäftigte der Werkstatt und werden von dieser begleitet, unterstützt und betreut.

Foto: Lebenshilfe Forchheim

Die ausgelagerten Arbeitsplätze können sowohl dauerhaft als auch befristet sein, je nach Ziel des Beschäftigungsverhältnisses, ebenso können neben ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen auch ausgelagerte Gruppen eingerichtet werden.

Viele Werkstätten betreiben mittlerweile einen speziellen Fachdienst für Arbeitsvermittlung, Akquise, Betreuung und Integrationsbegleitung.  

BÜWA – Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt

Einmalige Maßnahme in Bayern

2019 wurde das erfolgreiche Projekt des Freistaates Bayern „Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt“, kurz: BÜWA, verstetigt. Mittlerweile ist die Maßnahme BÜWA ein einmaliges bayerisches Erfolgsmodell.

BÜWA ermutigt und ermöglicht Schritte in den Arbeitsmarkt

Ziel von BÜWA ist es von der WfbM dauerhaft in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu wechseln. Für die Beschäftigten besteht jederzeit ein Rückkehrrecht in die Werkstatt. Das ermutigt den ersten Schritt zu wagen.

Erfolg durch die gebündelte Kraft einer breiten Trägerschaft

BÜWA stützt sich auf die kooperierende Trägerschaft von folgenden Institutionen:

Der Erfolg der Maßnahme ist nicht zuletzt auf die enge Kooperation Werkstätten und Integrationsfachdienste zurückzuführen, die gemeinsam die Maßnahme durchführen.

Die ArbeitgeberInnen profitieren

Der Erfolg der Teilnehmenden ist auch ein Gewinn für die jeweiligen ArbeitgeberInnen. In vielen Unternehmen finden sich Nischen mit geeigneten Arbeitsangeboten für Menschen mit einer schweren Behinderung, wodurch die ohnehin knappen Fachkräfte entlastet werden.

BÜWA bringt Werkstattbeschäftigte und ArbeitgeberInnen zusammen. So erhält die ArbeitgeberIn finanzielle Unterstützung und kann den Teilnehmenden die nötige Zeit geben, sich einzuarbeiten. Am Ende gewinnen Alle: Die Fachkräfte im Unternehmen werden entlastet, die ehemals Werkstattbeschäftigten fühlen sich wohl am neuen Arbeitsplatz und nicht selten entwickelt sich die Arbeitsatmosphäre zum Positiven.

Der zunehmende Fachkräftebedarf erfordert es die Potenziale der Beschäftigten in den Werkstätten zu nutzen.

Das Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ist eine Leistung für Menschen mit Behinderung, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen erfüllen. Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden und dort über das Budget für Arbeit Unterstützung in der Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz erhalten, sowie von einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber profitieren.

Anleitung und Begleitung im Rahmen des Budgets für Arbeit wird durch Personal der Werkstätten, die beispielsweise einen Übergang auf einen „Budgetarbeitsplatz“ unterstützt haben, geleistet.  

Zuständig für die Umsetzung des „Budget für Arbeit“ sind in Bayern in der Regel die Sozialverwaltungen der Bezirke. Die Inklusionsämter sind am Verfahren beteiligt.

Das Budget für Ausbildung

Analog zum Budget für Arbeit kann der leistungsberechtigte Personenkreis auch Unterstützung bei einer betrieblichen Ausbildung im Rahmen des Budgets für Ausbildung erhalten. Gefördert werden in dualen Ausbildungen ebenso Anleitung und Begleitung. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung können gewährt werden.

Hier zeigen wir Ihnen Beispiele zu erfolgreichen Vermittlungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, interessante ausgelagerte Arbeitsplätze, sozialraumorientierte Projekte, Kooperationsprojekte mit Dritten oder ähnliche Beispiele aus bayerischen Werkstätten.

Beispiele aus unseren Werkstätten