Austausch mit dem Beauftragen für die Belange von Menschen mit Behinderung in Bayern

Holger Kiesel empfängt die Vorsitzenden der LAG WfbM zur „Erfurter Erklärung“

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung von Bund und Ländern verabschiedeten auf ihrem Treffen die: Erfurter Erklärung vom 4. November 2022: Für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030. Sie stellen Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt auf und möchten Wege dorthin aufzeigen. Die Beauftragten sind der Auffassung, dass es verstärkter Anstrengungen, Impulse und Instrumente für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes bedarf.

„Um Wege in eine gute Beschäftigung zu ermöglichen, müssen sowohl der Gesetzgeber als auch die Arbeitsverwaltung im Blick haben, dass Menschen mit Behinderungen zunächst einen Anspruch auf Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Darüber hinaus muss sich die Situation für Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten deutlich verbessern. Deswegen ist es gut, dass die Bundesregierung beispielsweise das Entgeltsystem reformieren will – das ist längst überfällig. Weitere Maßnahmen haben wir gestern und heute in Erfurt diskutiert.“ (Jürgen Dusel – Beauftragter des Bundes für die Belange von Menschen mit Behinderungen)

Zum Austausch über die „Erfurter Erklärung“ und die Reformmöglichkeiten für das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, empfing Holger Kiesel die Vorsitzenden und den leitenden Referenten der LAG WfbM Bayern im Staatsministerium für Arbeit und Soziales in München.

Im Rahmen eines offenen und konstruktiven Austausches betonten alle Beteiligten die Bedeutung eines inklusiveren Arbeitsmarktes. Einigkeit bestand ebenso darüber, dass auch die ArbeitgeberInnen stärker als bisher in den Fokus genommen werden müssen.

Holger Kiesel betonte die Notwendigkeit eines Transformationsprozesses, der beschleunigt werden muss. Den Vorsitzenden der LAG WfbM Bayern war es wichtig zu betonen, dass die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Teilhabefunktion erfüllen und sich auch zukünftig wirtschaftlich betätigen werden. Auch in einer Rolle als „Trainings-, Vorbereitungs- und Dienstleistungszentren für die im Anschluss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stattfindende berufliche Ausbildung und Beschäftigung“, wie in der Erklärung knapp skizziert, müssen Werkstätten den Menschen mit Behinderungen anschlussfähige, nachhaltige Förderung durch reale Arbeitsvorgänge anbieten.

Im Sinne des gemeinsamen Verständnisses, dass der konstruktive und von Wertschätzung geprägte Austausch weitergeführt werden soll, wurde Holger Kiesel zur Fortsetzung des Dialogs in eine Vorstandssitzung der LAG WfbM Bayern eingeladen.

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