Aufträge an die WfbM und ALA

Jeder Auftrag an eine Werkstatt für behinderte Menschen oder anderen Leistungsanbieter trägt mit dazu bei, dass angemessene Entgelte gezahlt werden können und arbeitsmarktnahe Beschäftigung von behinderten Menschen ermöglicht wird.

Zuverlässige – regionale Partner


Die Zuverlässigkeit der geleisteten Arbeiten und die Standortdichte der Werkstätten mit ihrem breiten Angebot an Dienstleistungen machen es ortsansässigen Unternehmen leicht, mit WfbM zu kooperieren.

In Deutschland müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt entrichten, wenn sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Arbeitgeber, die an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge erteilen, können 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrags auf die Ausgleichsabgabe anrechnen (vgl. § 223 SGB IX).

Sie möchten einen Auftrag an eines unserer Mitglieder geben oder suchen einen Dienstleister:


Auf dem Informationsportal Rehadat können Sie als Auftraggeber herausfinden, welche Werkstätten für Menschen mit Behinderung, was und wo produzieren und anbieten.