Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Die anerkannten bayerischen Werkstätten für behinderte Menschen halten ein breites und differenziertes Angebot an Arbeitsmöglichkeiten vor.
Dieses Angebot an Arbeitsmöglichkeiten wird kontinuierlich an den technischen Fortschritt und die sich verändernde Arbeitswelt angepasst, um Menschen mit Behinderungen attraktive und zeitgemäße Formen von Arbeit anbieten zu können.
Werkstätten für behinderte Menschen haben sich in den letzten Jahrzehnten zu hochtechnisierten Dienstleistern für die Industrie, das Handwerk und Serviceunternehmen entwickelt. Sie stellen sich den sich wandelnden Erfordernissen des Marktes, entwickeln unternehmerische Ziele und bieten ihre Produkte und Dienstleistungen kostengünstig, termingereicht und mit höchster Qualität an.
Die besondere Leistung der Werkstätten liegt darin, die Arbeitsabläufe so zu zergliedern, dass auch der Schwächste seinen Teil zum Arbeitsergebnis beitragen kann. Die Werkstätten handeln nach dem Prinzip, dass sich die Arbeit an den Menschen mit seinen Kompetenzen und Bedürfnissen anpassen muss und nicht umgekehrt. Durch diese Philosophie erzielen die Werkstätten große Erfolge bei der Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben.
Die bayerischen Werkstätten leisten eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfüllen eine gesetzliche Pflichtleistung im Auftrag der überörtlichen Sozialhilfeträger.
Den Rahmen für diese Aufgaben gibt der Gesetzgeber mit dem Sozialgesetzbuch IX und der Werkstättenverordnung vor:
In Bayern stehen für Menschen mit Behinderung (geistig, körperlich und psychisch behinderte Menschen) mehr als 40.000 Arbeits-, Bildungs- und Förderstättenplätze in etwa 110 Hauptwerkstätten und angeschlossenen Zweigwerkstätten zur Verfügung. Sie richten ihr Angebot an diejenigen Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Sie bieten Menschen mit Behinderung eine angemessene berufliche Bildung und ermöglichen ihnen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.(§ 219 SGB IX) Werkstätten für behinderte Menschen fördern den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie kooperieren mit Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. Zusätzlich schaffen sie die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung, auf ausgelagerten Arbeitsplätzen tätig zu sein oder auch als Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse übernommen zu werden.
Diese vielfältigen Möglichkeiten in Verbindung mit den Eignungen und Neigungen sowie dem Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit einer Behinderung gewährleisten, dass die in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Inklusion bestmöglich und an den einzelnen angepasst realisiert werden kann. Dies gilt sowohl für die Teilhabe am Arbeitsleben in den Werkstätten, als auch mit den Werkstätten als Partner bei Außenarbeitsplätzen oder bei der Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.