Bayerischer Werkstättentag 2016
Bundesteilhabegesetz – Mögliche Auswirkungen auf Werk- und Förderstätten vor dem Hintergrund der aktuell vorliegenden Gesetzesentwürfe
Der Bayerische Werkstättentag 2016 hat sich am 11. Mai im Pfarr- und Dekanatszentrum St. Augustin in Coburg mit dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auseinandergesetzt.
Oliver Dr. Bloeck, StMAS, Franz K. Schön, Wefa gGmbH, Ursula Schulz, Lebenshilfe
Landesverband,und Irmgard Badura, Beauftragte für die Belange von Menschen mit
Behinderung, beim Austausch über den Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetz
Schon im Begrüßungsgespräch, das vom 1. Vorsitzenden der LAG WfbM Bayern e.V., Hans Horn, geführt wurde, stellte Dr. Günther Denzler, Bezirkstagspräsident von Oberfranken, klar, dass für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben ein Umdenken der Gesellschaft notwendig ist.
Dies bekräftigte Thomas Nowak, 3. Bürgermeister der Stadt Coburg, „auch in der Stadt Coburg sind rund 90 Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt, denn wir haben eine Vorbildfunktion und können dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung in dieser Stadt leben und arbeiten können“.
Der Vorsitzende der LAG WfbM Bayern e.V. sieht die Werkstätten für die Veränderung der Teilhabe am Arbeitsleben gerüstet, da sich diese schon in der Vergangenheit stets durch „Werte und Wandel“ ausgezeichnet hätten. Hans Horn verwies auch auf die aktuelle Stellungnahme der LAG WfbM Bayern zum Referentenentwurf des BTHG, in der die Position der Bayerischen Werkstätten nochmals verdeutlicht würde.
Als Vertreter der Menschen mit Behinderung forderte Joachim Gradl, 1. Vorsitzender der LAG Werkstatträte, dass sich durch die neue Gesetzgebung keine Benachteiligungen für die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ergebend dürfen und die
Leistungen einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet werden müssen.
Um den nachfolgenden Austausch zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes noch konkreter zu gestalten, führte Ursula Schulz, Referentin für Recht des Lebenshilfe Landesverbandes Bayern, in einem Vortrag in die zentralen Aussagen des Referentenentwurfs in Bezug auf die Teilhabe am Arbeitsleben ein.
Dr. Oliver Bloeck, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, betonte, dass der Prozess der Verbesserung für Menschen mit Behinderungen schon sehr lange andauere und man an einigen Stellen des Referentenentwurfs sehr zufrieden sein könne. Seiner Ansicht nach wären einheitliche Qualitätsanforderungen an andere Leistungsanbieter ebenso wünschenswert, wie der Erhalt des Fachausschusses. Dennoch könne man diesen Referentenentwurf als Chance für die ausgelöste Inklusionsdebatte, auch im Sinne der Teilhabe am Arbeitsleben, sehen.
Für die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung,
Irmgard Badura, liegen die Chancen der Veränderungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes in den Möglichkeiten für flexibles Tätig sein. Sie sieht noch einige Fragezeichen in der Zuständigkeit der Suche nach geeigneten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen im Rahmen eines Budgets für Arbeit. Sie verspricht sich vom Gesetzesentwurf ein umgesetztes Wunsch- und Wahlrecht, mit vielen verschiedenen Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben, die den individuellen Qualifikationen der Menschen entspricht und die dort weiter qualifiziert werden können.
Nach diesem offenen Austausch zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes folgte am Nachmittag des Bayerischen Werkstättentages die Mitgliederversammlung der LAG WfbM
Bayern e.V.