Corona-Pandemie: Aktuelle Regelungslage - Allgemeinverfügung (Stand: 11.04.2022)
Hier finden Sie die aktuellen Regelungen für den Betrieb von Werkstätten und Förderstätten in Bayern:
Die aktuellen Regelungen zum Betrieb der Werk- und Förderstätten in Bayern, insbesondere zur Maskenpflicht sind in der neugefassten Allgemeinverfügung zu finden. Der Gültigkeitsrahmen dieser Regelungen wurde mittlerweile bis zum 25. Mai 2022 festgelegt. Einen ergänzenden Rahmenhygieneplan gibt es nicht mehr.
Für die in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung Beschäftigte gilt auf Basis der Änderungen der 16. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und für Besuchende.
Für das Personal und Beschäftigte besteht außerdem weiterhin eine erweiterte Testpflicht. Zur Erfüllung müssen sich auch vollständig geimpfte und genesene Mitarbeitende und Beschäftigte zweimal pro Woche testen.
Die Einrichtungen sind aufgefordert spezifische Hygiene- und Testkonzepte zu erarbieten. Aufgrund der Pandemie müssen Werkstätten ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen und Arbeitsschutzmaßnahmen durch zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen ergänzen. Der Standard der BGW bietet eine Auswahl geeigneter Maßnahmen. Weitere Grundlage ist die Sars CoV2 Arbeitsschutzverordnung.
Einrichtungsbezogene Impfplicht für Beschäftigte der Werk- und Förderstätten: für das Personal der Werk- und Förderstätten gilt seit 15. März 2022 die Nachweispflicht einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus. Das Personal umfasst hier auch Mitarbeitende von Drittfirmen, die von den Werkstätten beauftragt werden. Bspw. Reinigungskräfte oder Fahrer*innen. Die Regelungen zur Impfpflicht umfassen nicht die in den Werkstätten Beschäftigten Menschen mit Behinderung (nach § 56 ff und § 219 SGB IX). Diese gelten, ebenso wie Teilnehmende in den Tagesförderstätten, als Betreute im Sinne des Infektionsschutzgesetzes und sind ausgenommen.
Die Vorsitzenden der LAG WfbM Bayern haben zum Thema Impfpflicht für Einrichtungen am 11. Februar 2022 und am 08. April 2022 Pressemitteilungen veröffentlicht.
Allgemeine Informationen zum Infektionsgeschehen, auch in Leichter Sprache, finden Sie hier: LGL Bayern sowie Bundesministerium für Gesundheit.
Die Allgemeinverfüung für Werkstätten ist auch barrierefrei verfügbar: Allgemeinverfügung - Werkstätten barrierefrei. Weitere Informationen für Menschen mit Behinderungen, auch in Leichter Sprache, finden Sie hier: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-menschen-behinderung.php.
Informationen zu den Schutz-Maßnahmen am Arbeitsplatz finden Sie hier: Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie hier die Arbeitsmedizinischen Empfehlungen
Die BAG WfbM bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen im Kontext der Auswirkungen der Corona Pandemie: FAQs
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