Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt
Erfolgreiches Projekt wird verstetigt
Das erfolgreiche Projekt des Freistaates Bayern „Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt“, kurz: BÜWA, wird ab Dezember 2019 verstetigt.
Ziel des Projektes ist es, Werkstattbeschäftigte dabei zu unterstützen, nach Möglichkeit dauerhaft in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu wechseln. Das Projekt bietet einen geschützten Raum, in dem Werkstattbeschäftigte Unterstützung bei der Stellensuche erhalten und bis zu drei Jahren auf dieser Stelle begleitet werden. Es besteht jederzeit ein Rückkehrrecht in die Werkstatt. Das erleichtert es, den mutigen ersten Schritt zu wagen. Denn es gibt nichts zu verlieren. Am Ende schafft es rund ein Drittel der Projektteilnehmer, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Das ist auch ein Gewinn für die jeweiligen Arbeitgeber. Die Arbeitswelt ist vielfältig und es finden sich in vielen Unternehmen Nischen, in denen für die Werkstattbeschäftigten geeignete Arbeitsangebote vorhanden sind. BÜWA bringt Werkstattbeschäftigte und Arbeitgeber zusammen. So erhält der Arbeitgeber in der Projektlaufzeit eine finanzielle Unterstützung und kann damit dem Beschäftigten die nötige Zeit geben, sich in Ruhe einzuarbeiten.
Am 2.12.2019 unterzeichneten die beteiligten Projektpartner im Autohaus Feser-Graf in Nürnberg, ein projektbeteiligter Arbeitgeber, die neue Kooperationsvereinbarung für das Projekt BÜWA:
Auf dem Foto von links: Andreas Backhaus (LAG IFD), Hans Horn (LAG WfbM), Christina Naaß (Bayer. Bez.Tag), Sozialministerin Kerstin Schreyer, Roland Buchner (Feser-Graf), Ralf Holtzwart (RD Bayern), Dr. Norbert Kollmer (ZBFS)
Den Startschuss für das Projekt gab es im Jahr 2014. Das Bayerische Sozialministerium, der Bayerische Bezirketag, die sieben bayerischen Bezirke, die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, das Zentrum Bayern Familie und Soziales mit der LAG WfbM Bayern e.V. und der LAG Integrationsfachdienste Bayern haben damals das Projekt beschlossen, das jetzt als dauerhafte Maßnahme „Begleiteter Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ verstetigt wurde. Das Projekt wurde seit seinem Bestehen regelmäßig verlängert, zuletzt bis zum 30.11.2019.