Kommunikation in Leichter Sprache
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes
Wir begrüßen, dass die Bayerische Staatsregierung den Weg in eine inklusive Gesellschaft weiter voranschreitet. Unter anderem sollen amtliche Bescheide an Menschen mit Behinderung bei Bedarf künftig auch in „Leichter Sprache“ herausgegeben werden. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Teilhabe für Menschen mit Behinderung und damit zu mehr Inklusion in der Gesellschaft.
Mit ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hat die LAG WfbM Bayern darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Anspruch letztlich auch an die Einrichtungen, wie den Werkstätten für behinderte Menschen gerichtet ist. Nicht nur, weil die Fachleistungen der Werkstätten aus öffentlichen Geldern finanziert werden, sondern auch, weil die Werkstätten wollen, dass die Beschäftigten ihre schriftlichen Informationen auch verstehen. Das heißt, durch die gesetzliche Neuregelung sind die Werkstätten dazu angehalten, in Zukunft ihren Schriftverkehr, ihre Informationsblätter und ihre Internetpräsenzen, so weit wie möglich und wie es erforderlich erscheint, auch in „Leichter Sprache“ anzubieten. Nicht jeder kann die Übersetzung von Texten in Leichte Sprache übernehmen. Dafür muss zunächst das Personal geschult werden. Und schließlich wird die Übersetzungstätigkeit zu einer Daueraufgabe für alle Einrichtungen werden.
Dies verursacht Kosten, auf die wir in unserer Stellungnahme hingewiesen haben. Bei diesen Kosten handelt es sich aus unserer Sicht um Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe, die nicht zulasten der Arbeitsentgelte der Werkstattbeschäftigten gehen dürfen.