Informationsblatt zum „Budget für Arbeit“
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde ein neues Instrument für die Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen: Das “Budget für Arbeit“. Wer einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen hat, kann für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt das „Budget für Arbeit“ beantragen.
Zur Unterstützung in der Beratung steht ab jetzt ein Informationsblatt zur Verfügung. Dieses wurde von der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und dem Lebenshilfe-Landesverband Bayern erarbeitet und mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Bayerischen Bezirketag sowie dem Zentrum Bayern Familie und Soziales – Inklusionsamt abgestimmt. Das Informationsblatt enthält Informationen zum „Budget für Arbeit“, zum Verfahren der Leistungsgewährung in Bayern sowie die Ansprechpartner bei den Bezirken.
Informationsblatt „Budget für Arbeit“