25.09.2023

EV/BBB – Verhandlungsergebnisse mit dem REZ
Ergebnisse Preisverhandlungen
Informationen zu den Fahrtkosten
Die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit führte ab 2016 ein neues Abrechnungsverfahren für die Fahrtkosten für Teilnehmer des Gruppenfahrdienstes im Eingangsverfahren/ Berufsbildungsbereich (EV/ BBB) in den bayerischen Werkstätten ein. Mit der Verfahrensabsprache und dem verbindlich anzuwendenden Formular „Bilanzierung und Kalkulation für den Gruppenfahrdienst WfbM“ wurde für 2017 eine einheitliche Abrechnungssystematik eingeführt. In einem Austauschgespräch Ende 2017 zwischen der LAG WfbM Bayern und der Regionaldirektion Bayern (RD) wurden im Wesentlichen zwei Punkte geändert, die Seitens der Werkstätten kritisch angemerkt worden waren:
• Die Bilanzierung und Kalkulation der Fahrtkosten muss neu (i.d.R.) zum 31.03. des Folgejahres vorgelegt werden, bislang war der 31.01. vorgesehen.
• Unter- und Überdeckungen des Vorjahres werden jährlich bei Vorlage der Abrechnung mit der Agentur ausgeglichen. Damit entfällt der kritisierte Übertrag in die Kalkulation des nächsten Jahres.
Die Bilanzierung und Kalkulation der Fahrtkosten ist ab sofort verpflichtend anhand der Excel-Formulare (Variante 1 oder 2) durchzuführen. Näheres finden Sie in der PDF-Datei „Bearbeitungshinweise“.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Kratzer, CAB Caritas Augsburg (0821/5606-122 bzw. cabvwl@cab-b.de ) oder Frau Gramse, Lebenshilfe Landesverband (09131/75461-38 bzw. eleonore.gramse@lebenshilfe-bayern.de) zur Verfügung.