Ausgleichsabgabe Rechenbeispiel
Werkstätten
Ausgleichsabgabe: Rechenbeispiel
Sie beschäftigen 80 Mitarbeiter. Sie sollten 4 Plätze besetzen, aber haben nur 1 als behindert anerkannten Mitarbeiter. Ihre monatliche Belastung durch die zu zahlende Ausgleichsabgabe: 780,00 €.
Sie vergeben Aufträge:
mit einem Umsatz von 2.000,00 € im Monat an eine Werkstatt für behinderte Menschen. Davon ist der Leistungsanteil der Werkstatt für behinderte Menschen im Beispiel 1.500,00 € zu 50 % anrechenbar.
Sie zahlen:
statt 780,00 € Ausgleichsabgabe:
780,00 € abzüglich 50% des anrechenbaren Umsatzes (im Beispiel: 750,00 €)
= verbleibende noch zu zahlende Ausgleichsabgabe 30,00 €
Mögliches Einsparpotential:
750,00 € monatlich x 12 = 9.000,00 € jährlich