Ausgleichsabgabe Rechenbeispiel

Werkstätten

Ausgleichsabgabe: Rechenbeispiel

Sie beschäftigen 80 Mitarbeiter. Sie sollten 4 Plätze besetzen, aber haben nur 1 als behindert anerkannten Mitarbeiter. Ihre monatliche Belastung durch die zu zahlende Ausgleichsabgabe: 780,00 €.

Sie vergeben Aufträge:

mit einem Umsatz von 2.000,00 € im Monat an eine Werkstatt für behinderte Menschen. Davon ist der Leistungsanteil der Werkstatt für behinderte Menschen im Beispiel 1.500,00 € zu 50 % anrechenbar.

Sie zahlen:

statt 780,00 € Ausgleichsabgabe:
780,00 € abzüglich 50% des anrechenbaren Umsatzes (im Beispiel: 750,00 €)

= verbleibende noch zu zahlende Ausgleichsabgabe 30,00 €

Mögliches Einsparpotential:

750,00 € monatlich x 12 = 9.000,00 € jährlich