Auftrag

Werkstätten

Auftrag der Werkstätten

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Betriebe mit einer Doppelaufgabe, deren Ziele auf den ersten Blick unvereinbar scheinen.

Zum einen sollen WfbM den Menschen mit Behinderung Arbeit im Rahmen ihrer Fähigkeiten ermöglichen und ihnen die Möglichkeit zur Entwicklung der Persönlichkeit geben. Bei diesem Teil der Aufgabe ist der Mensch mit Behinderung der "Kunde", dem persönliche und berufliche Förderung, Betreuung und Assistenz angeboten wird.

Zum zweiten sind WfbM, als Partner der Industrie und des Handwerks, den sich immer schneller wandelnden Anforderungen des Marktes unterworfen, müssen also unternehmerische Ziele entwickeln und ihre Produkte kostengünstig, termingerecht und mit höchster Qualität anbieten. Das bedeutet, die gleiche Person, die unter dem ersten Gesichtspunkt noch "Kunde" war, wird jetzt zum Mitarbeiter, der motiviert, qualifiziert und optimal eingesetzt werden muss.

Den Rahmen für diese Aufgaben gibt der Gesetzgeber mit dem Sozialgesetzbuch IX und der Werkstättenverordnung vor:

In Bayern stehen für Menschen mit Behinderung (geistig, körperlich und psychisch behinderte Menschen) rund 25500 Werkstattplätze in 118 Hauptwerkstätten und angeschlossenen Zweigwerkstätten zur Verfügung. Sie richten ihr Angebot an diejenigen Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Eine wachsende Zahl von Menschen mit Behinderung konnte hier Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten finden.