Presse: Das war der Bayerische Werkstättentag 2011

Presse, 22.02.12

Bayerischer Werkstättentag 2011 am 4. Mai in Straubing

Bayerischer Werkstättentag 2011 in Straubing Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben verbessern – das strebt die LAG WfbM Bayern mit ihren Partnern an

Etwa 110 anerkannte Hauptwerkstätten mit weiteren Zweigstellen bieten bayernweit über 32.000 Menschen mit Behinderung einen Arbeitplatz. Diese enorme Leistung und das Ziel, die Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen weiter zu verbessern, sind mit großen Herausforderungen an die Werkstattträger und die Kostenträger verbunden. Wie können zukunftsweisende und nachhaltige Entwicklungen aussehen? Welchen Beitrag müssen die beteiligten Partner leisten?

 

Diese und andere Fragen griffen Bezirkstagspräsident Manfred Hölzlein, Ministerialrat Dr. Oliver Bloeck aus dem Bayerischen Sozialministerium, Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr und Roland Weber, 1. Vorsitzender der Werkstatträte in Bayern, beim Bayerischen Werkstättentag in Straubing auf.

 

Gastgeber und Gastredner beim Bayerischen Werkstättentag 2011 in Straubing

 

Eingeladen hatte der 1. Vorsitzende der LAG WfbM Bayern Hans Horn. „Wir arbeiten gemeinsam an der Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen in unserer Gesellschaft. Welche Entwicklungen in deren Sinne im Arbeitsleben notwendig und sinnvoll sind, das konnte der Werkstättentag aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten“, so Horn.

 

Werkstätten als Entwicklungspartner behinderter Menschen

So sieht Hans Horn die Arbeit der Werkstätten im Spannungsfeld unterschiedlicher Erwartungen. Die LAG WfbM Bayern versucht im partnerschaftlichen Diskurs mit den unterschiedlichen Interessensgruppen die Entwicklung der Werkstätten in Bayern voranzutreiben. Dafür ist gerade Straubing der richtige Ort, so Horn, denn „die Stadt bietet Menschen mit Behinderungen vielfältige Angebote für ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Hier wird besonders deutlich, dass die Kommunen trotz enger finanzieller Rahmenbedingungen gesellschaftlich Verantwortung für Menschen mit Behinderung übernehmen.“ Hans Horn freute es deshalb besonders, dass der Werkstättentag dieses Jahr in Straubing stattfand. Straubings Oberbürgermeister Markus Pannermayr bestätigte, dass es in Straubing mit den Einrichtungen der Barmherzigen Brüder, der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg und dem Institut für Hörgeschädigte des Bezirks Niederbayern überdurchschnittlich viele Angebote für Menschen mit Behinderung gäbe. „Diese wertvollen und wichtigen Einrichtungen sind bereichernd und prägend für das Klima unserer Stadt“, so Pannermayr.

Das Wichtigste für ihn persönlich sei, so Hans Horn, beim Werkstättentag die Erwartungen und Herausforderungen an die Werkstätten aus Sicht der behinderten Menschen darzustellen und zu betrachten. Die Stärkung der Mitwirkungsrechte der Beschäftigten und der Kommunikation nach innen und außen seien ihm ein großes Anliegen. „Werkstätten in Bayern arbeiten innovativ“, so Horn, „was uns leitet, sind die Interessen und Bedürfnisse der behinderten Menschen.“

 

Gleichberechtigte Teilhabe hat viele Gesichter

Werkstätten für behinderte Menschen bieten für viele behinderte und schwerbehinderte Menschen die einzige Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben. Dies stellte Ministerialrat Dr. Oliver Bloeck als Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen heraus und machte dabei deutlich, dass die Notwendigkeit von Werkstätten außer Frage steht. Werkstätten müssten aber – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention – noch stärker als bisher das Recht auf Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht des Betroffenen in den Vordergrund rücken. Der Präsident des Verbands der Bayerischen Bezirke erklärte, dass er in diesem Zusammenhang das Erfordernis sieht, die Werkstätten enger mit dem ersten Arbeitsmarkt zu verknüpfen; Stichwort: Außenarbeitsplätze. Was heißt das genau? Die Werkstattbeschäftigten arbeiten in Unternehmen und Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt und werden von pädagogischem Fachpersonal der Werkstätte unterstützt und begleitet. Wichtig dabei sei, so Hölzlein, dass die Rechtsstellung der Werkstattbeschäftigten erhalten bleibe.

Dr. Oliver Bloeck verwieß auf das Förderprogramm „Werkstatt inklusiv“ des Bayerischen Sozialministeriums, das seit März 2010 bis 2012 mit insgesamt 1,8 Mio. Euro die Schaffung von Einzelarbeitsplätzen unterstützt. Weitere Programme des Sozialministeriums sind: „Chancen schaffen“ (Fördervolumen: 3,5 Mio. Euro), mit dem Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Integrationsfirmen und Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes geschaffen werden sollen, die zukünftige Bund-Länder-Initiative „Inklusion“, an der sich Bayern beteiligen wird, um die berufliche Orientierung von behinderten Schülern, die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher, Arbeitplätze für ältere arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen sowie die Stärkung der Inklusionskompetenz bei den Kammern zu fördern.

 

Standards für die Arbeit der Werkstatträte

Die Programme und Bemühungen der Partner verfolgen konsequent das Ziel die Inklusion behinderter Menschen zu verbessern. Roland Weber, 1. Vorsitzender der Werkstatträte in Bayern, zeigte vor diesem Hintergrund und nach einem intensiven Rückblick auf das 10-jährige Bestehen der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung auf, dass die Werkstatträte als Vertreter der Beschäftigten in den Werkstätten die Kommunikation und Information untereinander und in Richtung der Beschäftigten verbessern wollen. „Die UN-Konvention gibt uns das Recht auf Inklusion“, so Weber. Eine Forderung der Werkstatträte für die Zukunft sei es deshalb, moderne, barrierefreie Kommunikations- und Informationstechnologien verstärkt nutzen zu können, um ihre Anliegen besser zu transportieren. Darüber hinaus müssten Standards für die Arbeit, die Information und Weiterbildung der bayerischen Werkstatträte erarbeitet werden, damit sie selbst oder mithilfe von Assistenten noch besser teilhaben können.

 

Entwicklung eines durchlässigen und flexiblen Hilfesystems

Eine weitere Herausforderung liegt darin, dass immer mehr Werkstattbeschäftigte ein Alter erreichen, in dem der Pflegeaufwand steigt und arbeiten nicht mehr möglich ist. Diese Situation müssen die Werkstätten meistern, für den Ausstieg aus dem Arbeitsleben sind geeignete Wohn- und Betreuungsformen notwendig. Die gemeinsame Verantwortung der Werkstatt- und Kostenträger liegt darin, den behinderten Menschen auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Die Perspektiven und Entwicklung der Werkstätten in Bayern gehen einher mit einer bevorstehenden Reform der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Diese soll die Selbstbestimmung behinderter Menschen stärken, so sieht es auch ein Beschluss der letzten Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2010 der 16 Bundesländer vor. „Dazu bedarf es der Entwicklung eines durchlässigen und flexiblen Hilfesystems, das unter anderem die Schaffung von Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen umfasst“, so Bezirkstagspräsident Hölzlein. Wann das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Eingliederungshilfe abgeschlossen werden kann, ist derzeit noch offen. „Bayern ist an der Reformdiskussion maßgeblich beteiligt und wird dafür eintreten, dass das hohe Niveau der Behindertenhilfe in Bayern erhalten bleibt“, erklärte der Vertreter des Sozialministeriums abschließend.

 

Text: Christine Allgeyer