Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Bayern ist online

News, 22.02.12

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Bayern ist online!

Mit ihrer Internetseite www.lag-wr-bayern.de will die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Bayern ein Kontaktangebot für alle in Werkstätten Beschäftigten bieten. Darüber hinaus informiert sie über Belange, die für die Beschäftigten in den Werkstätten von Bedeutung ist.

§ 139 SGB IX regelt die Interessenvertretung behinderter Menschen in Werkstätten durch den Werkstattrat. Dieser wird alle 4 Jahre von den in der Werkstatt tätigen behinderten Menschen neu gewählt. Die Zahl der Werkstattratsmitglieder hängt von der Gesamtzahl der Beschäftigten mit einer Behinderung ab und richtet sich nach den Bestimmungen des § 3 der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO).

Die Werkstatträte der bayerischen Bezirke bilden Bezirksarbeitskreise. Die zu den Bezirkssprechern gewählten Vertreter der Bezirke treffen sich seit März 2009 regelmäßig in der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte (LAG WR Bayern ) und wählen dort alle 4 Jahre ihren Vorsitzenden und den Stellvertreter.