Offenlegung Arbeitsergebnisse

Infomaterial, 10.03.10

Offenlegung der Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen

2004 wurden die Werkstätten von den Sozialverwaltungen einzelner Bezirke unter Vorlage eines Formblattes zur Offenlegung der Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses im Arbeitsbereich der Werkstatt aufgefordert. Nach §12 Abs. 6 WVO sind die Werkstätten - auf Verlangen der Anerkennungsbehörden - zur Offenlegung der Ermittlung des Arbeitsergebnisses nach Absatz 4 und dessen Verwendung nach Absatz 5 verpflichtet.

Das von den Bezirken vorgelegte Musterformblatt beinhaltete Anforderungen bezüglich der Kostenaufteilung, denen mangels Klärung der Kostenzuordnung auf Landesebene und wegen des ausgesetzten Basisstellenplans von den Werkstätten nicht korrekt entsprochen werden konnte.

Das Formblatt wurde im Fachausschuss Werkstätten der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern mit den Bezirksvertretern diskutiert und überarbeitet. Die verabschiedete Fassung des Formblatts zur Offenlegung der Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses im Arbeitsbereich der Werkstatt, stand 27.09.2005 zur Verfügung.

Das Formblatt in vorgenannter Fassung ist nach Aufforderung des jeweiligen Bezirks durch die Werkstatt auszufüllen. Der Verband der bayerischen Bezirke hat seine Mitglieder entsprechend informiert.

Das Formblatt steht Ihnen hier als pdf-Datei zur Verfügung.